Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

Sie werden gegenwärtig als Patient am Universitätsklinikum Mannheim auf eine COVID-19 („Corona-Virus“) Infektion getestet oder behandelt. Mehrere Kliniken des Universitätsklinikums Mannheim (II. Medizinische Klinik, III. Medizinische Klinik, Neurologische Klinik, Hals-Nasen-Ohren-Klinik (HNO), Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene) haben diese Studie zu COVID-19 Infektionen initiiert, um die Symptome und Veränderungen im Blut durch die neue Erkrankung besser zu erfassen, kennen zu lernen, zu verstehen und mit diesem Wissen dann bessere Möglichkeiten der Diagnostik und frühen Erkennung zu entwickeln.

Dafür bitten wir Sie, je nach dem ob Sie ambulant oder stationär behandelt werden, um Ihre Mithilfe

  • indem Sie uns nach der Diagnostik Ihren Rachen-Abstrich für weitere wissenschaftliche Untersuchungen überlassen und wir Ihnen einen zweiten Rachen-Abstrich nur für Studienzwecke entnehmen dürfen
  • indem Sie einen Fragebogen ausfüllen und uns erlauben bestimmte medizinische Daten pseudonymisiert abzuspeichern und auszuwerten.
  • indem wir Ihnen – nur wenn sie stationär behandelt werden (NICHT bei ambulanter Testung) – bei ohnehin notwendigen Blutentnahmen zusätzliche Blutröhrchen abnehmen dürfen ( 3x/Woche und max. für 3 Wochen).
  • indem Sie uns erlauben, sie 2 Wochen nach dem Test oder Diagnosestellung – egal ob dieser positiv oder negativ ausfällt – nochmals zu kontaktieren und nach Ihrem Befinden zu fragen
  • indem wir Ihnen – wenn sie „nur“ ambulant getestet werden – 2 Wochen nach dem Test eine kleine Menge Blut (80ml) nur zu Studienzwecken abnehmen dürfen
  • indem Sie uns erlauben – für den Fall das eine Untersuchung von Nervenwasser (Liquor) notwendig ist – für die Diagnostik nicht benötigten Liquor weiter wissenschaftlich zu untersuchen.

Im Folgenden informieren wir Sie über die Ziele der Studie, die Verfahrensweise und vor allem über die Maßnahmen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten, damit Sie auf dieser Grundlage Ihre eigene Meinung bilden und eine Entscheidung treffen können.

Die Untersuchungen werden nur dann durchgeführt, wenn Sie dazu freiwillig und schriftlich Ihre Einwilligung erklären. Sofern Sie die Untersuchungen nicht erlauben oder Ihre Einwilligung später widerrufen möchten, erwachsen Ihnen daraus keine Nachteile.

Sollte Ihnen etwas unklar sein, fragen Sie bitte Ihren Arzt / Ihre Ärztin, bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen.